Betreffend den Beschwerdeführer teilte das Regionalgefängnis Bern mit, dass am 15. und 17. November 2022 je zwei Briefe frankiert worden sind, woraus geschlossen werden darf, dass der Beschwerdeführer an jenen Tagen um 06.30 Uhr je zwei Briefe ans Aufsichtspersonal übergeben hat. Am 14. November 2022 wurde kein Brief frankiert. Ob es sich bei einem der am 15. November 2022 frankierten Briefe um das hier interessierende Schreiben vom 14. November 2022 ans Obergericht handelt, kann nicht abschliessend geklärt werden.