Später am Tag verfasste Briefe können erst wieder am Folgetag um 06.30 Uhr abgegeben werden. Die Briefe gehen vom Aufsichtspersonal weiter in die Buchhaltung, wo sie frankiert und gegen Abend an den Kurier weitergeleitet werden. Dieser übergibt die Briefe dann am nächsten oder übernächsten Tag der Verfahrensleitung – hier dem Regionalgericht – zur Zensur. Betreffend den Beschwerdeführer teilte das Regionalgefängnis Bern mit, dass am 15. und 17. November 2022 je zwei Briefe frankiert worden sind, woraus geschlossen werden darf, dass der Beschwerdeführer an jenen Tagen um 06.30 Uhr je zwei Briefe ans Aufsichtspersonal übergeben hat.