Dies ist bis zum Zeitpunkt der Übermittlung der Berufungsanmeldung und der Akten an das Berufungsgericht der Fall (statt vieler Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 21 318 vom 10. August 2021 E. 5.1 f.). 2.2 Urteil und Beschluss wurden dem Beschwerdeführer am 2. November 2022 mündlich und schriftlich eröffnet. Die Rechtsmittelfrist für eine Beschwerde gegen den Beschluss betreffend Sicherheitshaft lief somit bis zum Montag, 14. November 2022 (Art. 90 Abs. 1 und 2 StPO).