Mit Verfügung vom 13. Dezember 2022 wurde von beiden Dokumenten Kenntnis genommen. Weiter wurde mitgeteilt, dass abschliessende Bemerkungen unverzüglich, d.h. innert fünf Tagen ab Zustellung der Verfügung, einzureichen seien. Am 16. Dezember 2022 gingen bei der Beschwerdekammer eine persönliche Eingabe des Beschwerdeführers vom 8. Dezember 2022 sowie ein Schreiben des Regionalgerichts vom 14. Dezember 2022 ein, wonach es auf abschliessende Bemerkungen verzichte. Erstere wurde den übrigen Verfahrensbeteiligten gleichentags zugestellt. Auf Rückfrage verzichtete die Staatsanwaltschaft auf weitere Bemerkungen.