2 durchgeführt werde und allfällige abschliessende Bemerkungen unverzüglich, d.h. innert fünf Tagen ab Zustellung der Verfügung, einzureichen seien. Am 7. Dezember 2022 teilte das Regionalgericht mit, dass es auf das Einreichen abschliessender Bemerkungen verzichte; am 8. Dezember 2022 liess es dem Obergericht die schriftliche Urteilsbegründung zukommen. Mit Verfügung vom 13. Dezember 2022 wurde von beiden Dokumenten Kenntnis genommen.