1.3 Die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) verfügte am 28. November 2022, dass das Schreiben des Beschuldigten (nachfolgend: Beschwerdeführer) vom 14. November 2022 (Eingang Strafabteilung Obergericht: 22. November 2022/Eingang Beschwerdekammer: 28. November 2022) gestützt auf die zeitlichen Verhältnisse als Beschwerde gegen den Beschluss des Regionalgerichts betreffend Anordnung von Sicherheitshaft entgegengenommen werde, und eröffnete ein Beschwerdeverfahren.