Mit Beschluss vom selben Tag verfügte es zudem, dass der Beschuldigte in Sicherheitshaft verbleibe. 1.2 Am 22. November 2022 ging beim Obergericht des Kantons Bern ein Schreiben des Beschuldigten ein (datiert vom 14. November 2022), welches als «Beschwerde» und «Haftentlassungsgesuch» bezeichnet war und sich sowohl gegen das Urteil als auch gegen den Beschluss betreffend Anordnung von Sicherheitshaft richtete. Die Eingabe wurde zuständigkeitshalber resp. zur Prüfung als Haftentlassungsgesuch an das Regionalgericht weitergeleitet.