1. 1.1 Das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) verurteilte A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) am 2. November 2022 wegen diverser Delikte (u.a. Körperverletzung) zu einer Freiheitsstrafe von 43 Monaten (unter Anrechnung von 537 Tagen Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft) und ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0) an. Mit Beschluss vom selben Tag verfügte es zudem, dass der Beschuldigte in Sicherheitshaft verbleibe.