die Sache rasch der materiellen Erledigung zuzuführen. 7. Nach dem Gesagten ist die Verlängerung der Untersuchungshaft um drei Monate bis zum 6. Februar 2023 rechtens. Die dagegen erhobene Beschwerde ist abzuweisen. 8. Bei diesem Ausgang des Beschwerdeverfahrens sind die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1'500.00, vollumfänglich dem Beschwerdeführer aufzuerlegen