Aus den Akten ist sodann ersichtlich, dass die Staatsanwaltschaft diesbezüglich bereits tätig geworden ist und das Regionalgefängnis mit Schreiben vom 7. November 2022 auf den Fachbericht und die darin enthaltene Empfehlung des weiteren Vollzugs der Untersuchungshaft auf der Forensischen Station Etoine der UPD Bern hingewiesen hat. Eine Entlassung aus der Untersuchungshaft ohne vorgängigen mindestens vierwöchigen externen Vollzug mit einer intensiven störungsspezifischen psychiatrischen und suchttherapeutischen Behandlung würde der Empfehlung des Fachberichts zuwiderlaufen.