Wie sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Zwangsmassnahmengericht zutreffenderweise ausführen, können sie bezüglich des Vollzugsorts weder Einfluss nehmen noch Weisungen erteilen. Aus den Akten ist sodann ersichtlich, dass die Staatsanwaltschaft diesbezüglich bereits tätig geworden ist und das Regionalgefängnis mit Schreiben vom 7. November 2022 auf den Fachbericht und die darin enthaltene Empfehlung des weiteren Vollzugs der Untersuchungshaft auf der Forensischen Station Etoine der UPD Bern hingewiesen hat.