Primär wäre der Vollzug der weiteren Untersuchungshaft für mindestens vier Wochen auf der Forensischen Station Etoine der UPD Bern angezeigt. Wie sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Zwangsmassnahmengericht zutreffenderweise ausführen, können sie bezüglich des Vollzugsorts weder Einfluss nehmen noch Weisungen erteilen.