treffenden Absprachen bezüglich Annäherungs-, Kontakt- und Beeinflussungsver- 12 bot zukünftig einhalten werde (S. 53 f., Ziff. 3.3). Gestützt auf den Fachbericht sind auch für die Beschwerdekammer derzeit keine Ersatzmassnahmen ersichtlich, welche geeignet und erfolgsversprechend wären, um das erhöhte Fremdgefährdungsrisiko hinreichend zu bannen. Primär wäre der Vollzug der weiteren Untersuchungshaft für mindestens vier Wochen auf der Forensischen Station Etoine der UPD Bern angezeigt.