Aus dem Fachbericht geht hervor, dass aus forensisch-psychiatrischer Sicht zur Verringerung des fortbestehenden erhöhten spezifischen Fremdgefährdungsrisikos sowohl eine intensive, kontinuierliche und effiziente störungsspezifische psychiatrische und suchttherapeutische Behandlung als auch geeignete externe Siche- rungs-, Kontroll- und Opferschutzmassnahmen angezeigt seien. Allerdings erscheine es zum gegenwärtigen Zeitpunkt zweifehlhaft, ob der Beschwerdeführer an der indizierten umfassenden und langfristig angelegten Behandlungs- und Sicherungsstrategie tatsächlich verlässlich und zielorientiert mitwirken und die mit ihm zu