_ (nachfolgend: Fachbericht) gehe zudem hervor, dass die dem Beschwerdeführer vorgeworfenen psychischen und teilweise auch physischen Gewalthandlungen zum Nachteil seiner Ex-Partnerinnen und deren persönlichen Umfelds mit seinem komplexen psychischen Störungsbild in Zusammenhang gestanden habe und dass aufgrund des Fortbestehens der entscheidenden persönlichkeitsgebundenen Risikovariablen von einem erhöhten (mindestens mittleren bis hohen) Risiko fortgesetzter (ex-)partnerbezogener Gewalthandlungen ausgegangen werden müsse, wobei am ehesten neuerliche psychische und (weniger gravie-