ein mit den folgenden Anträgen: 1. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 14.11.2022 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführer sei – allenfalls unter der Anordnung von Ersatzmassnahmen – unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. unter Kosten- und Entschädigungsfolge