Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ordnete am 7. Oktober 2022 die Untersuchungshaft für die Dauer von einem Monat, d.h. bis am 6. November 2022 an und verlängerte diese mit Entscheid vom 14. November 2022 um drei Monate, d.h. bis am 6. Februar 2023. Gegen diese Verlängerung reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich vertreten durch Fürsprecher B.________, am 25. November 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein mit den folgenden Anträgen: