1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen mehrfacher Drohung, mehrfacher versuchter Nötigung, mehrfacher Beschimpfung und Tätlichkeiten. Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ordnete am 7. Oktober 2022 die Untersuchungshaft für die Dauer von einem Monat, d.h. bis am 6. November 2022 an und verlängerte diese mit Entscheid vom 14. November 2022 um drei Monate, d.h. bis am 6. Februar 2023.