8. Dem Beschuldigten wird keine Entschädigung ausgerichtet. 9. Zu eröffnen: - den Straf-und Zivilklägerinnen/Beschwerdeführerinnen 1+2, beide v.d. Rechtsanwalt Dr. C.________ (per Einschreiben) - dem Beschuldigten (per Einschreiben) - Staatsanwalt E.________, Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (mit den Akten – per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) - dem Straf- und Zivilkläger F.________ (per B-Post)