436 StPO mit weiteren Hinweisen sowie GUIDON, Die Beschwerde gemäss Schweizerischer Strafprozessordnung, 2011, N. 580). Nach dem Gesagten haben grundsätzlich sowohl die Beschwerdeführerin 2 als auch der Beschuldigte gestützt auf Art. 436 Abs. 3 StPO Anspruch auf eine (teilweise) Entschädigung. Der Beizug