21 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [Fünfter Teil: Obligationenrecht] [OR; SR 220]). Der Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 StGB ist damit von Vornherein nicht erfüllt. 10.4 Demnach erfolgte die Verfahrenseinstellung gestützt Art. 319 Abs. 1 Bst. b StPO zu Recht.