04 113 506-507). Dass die beiden diese Vereinbarung als Privatpersonen eingegangen sein müssen, zeigt sich schon allein daran, dass ansonsten die Beschwerdeführerin 2 eine Verpflichtung zulasten der Privatvermögen ihrer Verwaltungsräte bzw. wirtschaftlich Berechtigten und gleichzeitig zugunsten von sich selbst eingegangen wäre.