Erst als ihm bewusst geworden sei, dass im Zivilverfahren CIV 20 4848 ein Nichteintretensentscheid drohe und er sich der ungetreuen Geschäftsbesorgung strafbar gemacht haben könnte, habe er begonnen, geltend zu machen, dass der Anzeigeerstatter und er die fraglichen Vereinbarungen als Aktionäre unterzeichnet hätten. Diese offensichtlich falsche Argumentation habe die Staatsanwaltschaft nun unhinterfragt übernommen.