__ AG verpflichtet. Zugleich habe er dem Anzeigeerstatter im Zivilverfahren CIV 20 4848 vorgeworfen, sich gegenüber der Beschwerdeführerin 2 nicht nur vertrags- sondern auch treuwidrig zu verhalten, wenn er die Vereinbarung nicht erfülle. Dasselbe müsse auch für den Beschuldigten gelten. Erst als ihm bewusst geworden sei, dass im Zivilverfahren CIV 20 4848 ein Nichteintretensentscheid drohe und er sich der ungetreuen Geschäftsbesorgung strafbar gemacht haben könnte, habe er begonnen, geltend zu machen, dass der Anzeigeerstatter und er die fraglichen Vereinbarungen als Aktionäre unterzeichnet hätten.