- A.________ hat belegt, dass die H.________ AG mit Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mit- telland vom 26.08.2021 zur Bezahlung eines Betrags von CHF 140’091.95 zuzüglich Zinsen an die Q.________ GmbH verurteilt wurde (Anmerkung der Kammer: Dazu verweist die Vorinstanz auf pag. 05 113 277-278 der Akten W 21 352). In der Vereinbarung vom 18.03.2019 hat A.________ die Übernahme der der latenten Forderung «Q.________» in Aussicht gestellt. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass A.________ dieser Verpflichtung im Verhältnis zu F.________