Auf dem sich auf der vom Beschuldigten eingereichten Schlussrechnung der U.________ AG befindlichen Post-it ist zwar ein Totalbetrag von «50'000.00» notiert, welcher sich aus einem Betrag von «40'000.00» und einem Betrag von «10'000.00», bei dem «W.________ GU» vermerkt ist und in WIR überwiesen werden sollte, ergibt. Darüber hinaus weist die genannte Schlussrechnung eine handschriftliche Notiz auf, aus welcher hervorgeht, dass eine Person namens «V.________» einen Betrag von «10’000.00» in WIR direkt an die U.________ AG überweisen würde.