__ AG» umgebucht, wodurch sich die Schuld der D.________ AG gegenüber der K.________ AG in eine Buchforderung wandelte. Durch diese Buchungen hat somit entgegen der Behauptung in der Strafanzeige sehr wohl eine Kompensation der Honorarzahlungen, die über den intern vereinbarten Umfang von CHF 540'000.00 hinausgingen, stattgefunden.