Insbesondere aus dem Umstand, dass F.________ mehrere Zahlungsaufträge, auf denen unter der Rubrik «Vertragssumme» das Architektenhonorar mit CHF 1'168'000.00 ausgewiesen ist, eigenhändig unterzeichnet hat, legen den Schluss nahe, dass der Betrag des (erhöhten) Architektenhonorars, das an die K.________ AG gesamthaft überwiesen wurde, F.________ nicht nur bekannt war und er diesen akzeptiert hat, sondern dass er die vereinbarte Vorgehensweise durch Unterzeichnung entsprechender Zahlungsaufträge sogar aktiv unterstützte. F.________ kann sich somit nicht im Nachhinein auf den Standpunkt stellen, falls A.________ nicht