_ in einem Kostenvoranschlag gegenüber der P.________ (Bank) ein Architekturhonorar von CHF 1'168’000.00 angegeben, um eine genügend hohe Bankfinanzierung zu erhalten. In der Folge sei das Honorar von der K.________ AG in verschiedenen Akontozahlungen nach Baufortschritt bezogen worden. Alsdann wird angeführt, dass entgegen der in der Anzeige gegen F.________ gewählten Formulierung, wonach das zu viel bezogene Honorar an den Anzeigeerstatter «weitergeleitet» resp. der H.________ AG und D.________ AG «überwiesen/rückerstattet» worden sei, zwar tatsächlich keine Kompensation des von der K._____