6. In prozessualer Hinsicht rügt Rechtsanwalt C.________ eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. 6.1 Zur Begründung wird angeführt, dass dem Beschuldigten im Rahmen der Strafuntersuchung nicht nur vorgeworfen werde, zugunsten der K.________ AG ein zu hohes Architekturhonorar von der Beschwerdeführerin 2 bezogen zu haben. Zusätzlich werde ihm angelastet, weitere insgesamt CHF 19'907.50 (Anmerkung der Kammer: