5. Im Rahmen der Beschwerde wird verlangt, es seien die Akten der Strafuntersuchung W 21 352 beizuziehen. Zudem seien die Akten des Strafverfahrens PEN 21 293/294 beim Regionalgericht Bern-Mittelland, Strafabteilung, sowie die Akten des Zivilverfahrens CIV 20 4848 Regionalgericht Bern-Mittelland, Zivilabteilung, zu edieren. In der Folge zog die Verfahrensleitung die Akten der Strafuntersuchung W 21 352 bei. Die Akten PEN 21 293/294 wurden zwecks Beurteilung der Beschwerde betreffend Zulassung als Privatklägerschaft (BK 22 473 + 474) ediert.