7 um die deliktische Herkunft der Mittel und Nichtweiterleiten derselben; nicht vereinbarungsgemässe Verwendung eines Kredits) gekommen sei. Nachdem die Staatsanwaltschaft gestützt darauf eine Strafuntersuchung eröffnet und Rechtsanwalt G.________ mit Schreiben vom 9. Juli 2021 zur Ergänzung seiner Strafanzeige aufgefordert hatte, präzisierte dieser die selbige mit Eingabe vom 11. August 2021. In der Folge gewährte die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten Einsicht in die Strafanzeige und lud ihn zu einer schriftlichen Stellungnahme ein.