Am 29. Juni 2021 erfolgte die der hier interessierenden Strafuntersuchung W 21 352 zugrundeliegende Strafanzeige. Darin machte der Anzeigeerstatter zusammenfassend geltend, dass es im Rahmen der gemeinsamen Geschäftstätigkeit zu finanziellen Unregelmässigkeiten durch den Beschuldigten (u.a. nicht geschäftsmässig begründete Überweisungen an eine andere Gesellschaft; Darlehensnahme im Wissen