__ AG übernommen, deren Alleinaktionär der Beschuldigte ist. Gemäss Handelsregister schied der Anzeigeerstatter per 8. August 2019 (SHAB-Publikation vom 13. August 2019) als einzelzeichnungsberechtigtes Mitglied aus der Gesellschaft aus. Am 6. März 2020 reichte der Beschuldigte als einzelzeichnungsberechtigtes Organ der Beschwerdeführerinnen 1 und 2, der damaligen H.________ AG sowie der ebenfalls am Projekt beteiligten K.________ AG durch Rechtsanwalt O.________ bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eine Strafanzeige gegen den Anzeigeerstatter ein.