3. Zum Sachverhalt und zur Prozessgeschichte wird vorweg auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft in der angefochtenen Verfügung, den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 22 473 + 474 vom 13. Februar 2023 und die der Kammer vorliegenden Akten verwiesen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Anzeigeerstatter und der Beschuldigte ab dem Jahr 2015 an der Beschwerdeführerin 1, der Beschwerdeführerin 2 und der H.________ AG beteiligt waren. Als Geschäftspartner realisierten die beiden über diese Gesellschaften die Überbauung des Areals «M.________» sowie den Umbau des Gasthofs L.______