___ im Verfahren W 21 352 als Rechtsbeistand der Beschwerdeführerinnen und Letztere bezüglich des Vorwurfs der ungetreuen Geschäftsbesorgung als Privatklägerinnen zugelassen werden, wurde das sistierte Beschwerdeverfahren BK 22 475 + 476 mit Verfügung vom 4. April 2023 wieder aufgenommen. Gleichzeitig wies die Verfahrensleitung den Antrag des Beschuldigten vom 16. Dezember 2022 auf Verpflichtung des Anzeigeerstatters zu einer Sicherheitsleistung in gerichtlich zu bestimmender Höhe ab und gab den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Generalstaatsanwaltschaft, vertreten durch Staatsanwalt E.___