2 19. Dezember 2022 bis zum Entscheid im Beschwerdeverfahren BK 22 473 + 474 sistiert. Nachdem die Beschwerdekammer mit Beschluss BK 22 473 + 474 vom 13. Februar 2023 entschieden hatte, dass Rechtsanwalt C.________ im Verfahren W 21 352 als Rechtsbeistand der Beschwerdeführerinnen und Letztere bezüglich des Vorwurfs der ungetreuen Geschäftsbesorgung als Privatklägerinnen zugelassen werden, wurde das sistierte Beschwerdeverfahren BK 22 475 + 476 mit Verfügung vom 4. April 2023 wieder aufgenommen.