Schliesslich entschied sie über die Verfahrenskosten, die Entschädigung, die Genugtuung und die Zivilklage (Ziff. 6 bis 9 des Dispositivs). Am 16. November 2022 verfügte die Staatsanwaltschaft, dass Rechtsanwalt C.________ im Strafverfahren gegen den Beschuldigten aufgrund nicht rechtsgültiger Mandatierung als Rechtsbeistand der Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführerin 2 nicht zugelassen werde. Gegen diese Verfügungen erhoben die Beschwerdeführerin 1 und 2, vertreten durch Rechtsanwalt C.___