nachfolgend: Beschwerdeführerin 2), der H.________ AG (heute: I.________ AG) und der J.________ AG (heute: J.________ AG in Liquidation), angeblich mehrfach begangen in der Zeit von 2015 bis 2019, sowie wegen Betrugs zum Nachteil des Anzeigeerstatters, angeblich begangen am 18. März 2019. Mit Verfügung vom 14. November 2022 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen den Beschuldigten ein (Ziff. 1 und 2 des Dispositivs). Der Anzeigeerstatter wurde bezüglich des Vorwurfs des Betrugs, nicht aber hingegen bezüglich des Vorwurfs der ungetreuen Geschäftsbesorgung, als Privatkläger im Strafverfahren zugelassen (Ziff.