5. Zu eröffnen: - den Straf- und Zivilklägerinnen 1+2/Beschwerdeführerinnen 1+2, beide v.d. Rechtsanwalt Dr. C.________ (per Einschreiben) - dem Beschuldigten (per Einschreiben) - Staatsanwalt D.________, Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Bern, 13. Februar 2023 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: