2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2’000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Der Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführerin 2 wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren vom Kanton Bern eine Entschädigung von total CHF 3'979.60 (inkl. Auslagen und MWST) zugesprochen. 4. Dem Beschuldigten wird keine Entschädigung zugesprochen.