1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Ziff. 4 der Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte vom 14. November 2022 sowie die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte vom 16. November 2022 werden aufgehoben. Rechtsanwalt C.________ wird im Strafverfahren W 21 352 gegen den Beschuldigten als Rechtsbeistand der Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführerin 2 zugelassen. Die Beschwerdeführerin 1 und die Beschwerdeführerin 2 werden bezüglich des Vorwurfs der ungetreuen Geschäftsbesorgung im Strafverfahren W 21 352 gegen den Beschuldigten als Privatklägerinnen zugelassen.