4 der Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 14. November 2022 (Nichtzulassung Privatklägerschaft) und die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 16. November 2022 (Nichtzulassung von Rechtsanwalt C.________ als Rechtsvertreters der Privatklägerschaft) ist gutzuheissen. Ziff. 4 der Verfügung vom 14. November 2022 sowie die Verfügung vom 16. November 2022 sind aufzuheben. Rechtsanwalt C.________ ist im Strafverfah-