I/2 der Anklageschrift gegen den Beschuldigten und Rechtsanwalt I.________ im Strafverfahren BM 20 25987/PEN 21 293/294 vom 30. März 2021). Die Nichtigkeit ist von Amtes wegen zu beachten und hat gegenüber jedermann ex tunc-Wirkung. Die Verwaltungsratsbeschlüsse vom 15. Mai 2020 betreffend Entzug der Zeichnungsberechtigung haben somit von Anfang an keine Gültigkeit (sog. ursprüngliche Ungültigkeit). Dem Anzeigeerstatter wurde die Zeichnungsberechtigung nicht rechtsgültig entzogen.