Prinzip der Selbstorganisation). Auch der Einwand des Beschuldigten und von Rechtsanwalt I.________, wonach sich die Teilnahme des Anzeigeerstatters an den Verwaltungsratssitzungen in keiner Weise auf den Entzug der Zeichnungsberechtigung ausgewirkt hätte (vgl. Z. 206 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Beschuldigten vom 24. November 2020; S. 5 des Schreibens von Rechtsanwalt I.________ vom 10. März 2021), geht fehl. Zunächst ist festzuhalten, dass der Be-