10 digt» gewesen sei. Gemäss dem Beschuldigten ist dieses «entschuldigt» indes dahin zu verstehen, dass er als Verwaltungsratspräsident den Anzeigeerstatter entschuldigt habe, da sie ihn nicht eingeladen hätten (vgl. Z. 219 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 24. November 2020).