Weiteres Verwaltungsratsmitglied der Beschwerdeführerin 1 ist der Beschuldigte (Präsident des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift). Betreffend die Beschwerdeführerin 2 ist der Anzeigeerstatter ebenfalls seit dem 27. Mai 2020 (SHAB-Publikation: .________(Datum)) als Präsident des Verwaltungsrates ohne Zeichnungsberechtigung eingetragen resp. mutiert (vormals: Präsident mit Einzelunterschrift). Auch betreffend die Beschwerdeführerin 2 ist weiteres einziges Verwaltungsratsmitglied der Beschuldigte (Mitglied des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift).