STEHLE/REICHLE, Präjudizienbuch OR, 2021, N. 2 zu Art. 714 OR). 6.5 Aus dem Handelsregisterauszug der Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführerin 2 geht hervor, dass der Anzeigeerstatter seit dem 27. Mai 2020 (SHAB- Publikation: .________(Datum)) als Delegierter des Verwaltungsrates der Beschwerdeführerin 1 ohne Zeichnungsberechtigung eingetragen resp. mutiert ist (vormals: Delegierter mit Einzelunterschrift). Weiteres Verwaltungsratsmitglied der Beschwerdeführerin 1 ist der Beschuldigte (Präsident des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift).