7 ternommen. Da dem Anzeigeerstatter die Einzelzeichnungsberechtigung für die Beschwerdeführerin 1 und die Beschwerdeführerin 2 nie gültig entzogen worden sei, habe er Rechtsanwalt C.________ rechtsgültig mit deren Vertretung mandatieren können. Entsprechend sei auch die Konstituierung der Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführerin 2 gültig und rechtzeitig erfolgt.