Der Anspruch auf rechtliches Gehör steht nicht dem Rechtsvertreter, sondern der Partei selbst zu. Aus Eröffnungsfehlern darf den Parteien indes kein Rechtsnachteil erwachsen. Hinsichtlich der Frage der Fristwahrung ist deshalb auf den Tag der Zustellung der angefochtenen Verfügung an den Anzeigeerstatter abzustellen (15. November 2022), womit feststeht, dass die Beschwerde innert Frist erfolgte.